Datenschutz gilt für alle Unternehmen, Organisationen und Behörden in Europa gleich. Grundlage ist die DSGVO, die als Verordnung der Europäischen Union Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private wie öffentliche Unternehmen, Behörden und Organisationen EU-weit vereinheitlicht.
Darüber hinaus besteht eine gesetzliche Pflicht für alle Unternehmen in Europa, die mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigen und alle Behörden einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Europarechtlich besteht unter bestimmten Voraussetzungen darüber hinaus ebenfalls eine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten.
Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung macht es aber für die meisten Unternehmen Sinn, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Datenschutz mit fwprotect
Contra
Fazit: Datenschutz ist für alle Pflicht! Für die meisten mittelständischen Unternehmen ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht. Aber selbst wenn keine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht, ist die Beauftragung von fwprotect sinnvoll.
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