HINWEISGEBERSCHUTZ

Meldestellen-Service bei uns in den Leistungen des externen Datenschutzbeauftragten enthalten!


Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden).


Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden.
Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. Wir setzen das datenschutzkonform für Sie um.


fwprotect übernimmt im Rahmen der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter die Funktion der Meldestelle und richtet diese für sie ein. Auf diese Weise kommen sie ihre gesetzlichen Verpflichtungen ohne Mehraufwand nach.

 
 
 
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