Ein Datenschutzbeauftragter informiert das Unternehmen über die geltenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen. Eine fundierte Beratung im Datenschutzbereich bietet dabei Unterstützung bei der Lösung spezifischer Probleme, die bei der Umsetzung von Datenschutzbestimmungen auftreten können.
Der Datenschutzbeauftragte ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften und der Strategien des Unternehmens zum Schutz personenbezogener Daten. Dies umfasst unter anderem die interne Zuweisung von Verantwortlichkeiten sowie die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter, einschließlich entsprechender Überprüfungen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Datenschutzbeauftragte nicht selbst für die praktische Umsetzung der Datenschutzvorschriften verantwortlich ist. Diese Aufgabe liegt vielmehr beim Verantwortlichen des Unternehmens.
Im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung übernimmt der Datenschutzbeauftragte eine beratende und kontrollierende Rolle. Er stellt sicher, dass die Datenschutz-Folgenabschätzung ordnungsgemäß durchgeführt wird, um die potenziellen Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten bei geplanten Verarbeitungstätigkeiten zu beurteilen.
Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden
Der Datenschutzbeauftragte fungiert als zentraler Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten und koordiniert die Zusammenarbeit mit diesen Behörden.
Der Datenschutzbeauftragte dient zudem als Anlaufstelle für Betroffene. Diese haben gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Recht, sich in allen Fragen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und zur Wahrnehmung ihrer Rechte (wie Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit) an den Datenschutzbeauftragten zu wenden.